Wichtige Information:
Bei Absagen von weniger als 48 Stunden vorher können die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611 Satz 3 SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten in Rechnung gestellt werden.
Bei Absagen von weniger als 48 Stunden vorher können die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611 Satz 3 SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten in Rechnung gestellt werden.
© 2023 Angelika Dippel